Die Baubewiligung 

Man benötigt eine Baubewilligung für Bauten, Anbauten, für bestimmte Veränderungen oder für die ganze oder teilweise Änderung der Gebäudebestimmung. In der Übersicht der Baubewilligung werden sowohl das Aussendesign als auch die Aufstellung und die Bestimmung des Gebäudes geschätzt.

Eine Baubewilligung benötigt man für:

 

  • Bauten oder Anbauten
  • komplette oder teilweise Änderung der Gebäudebestimmung
  • Einrichtung der zusätzlichen Ebenen oder Räumlichkeiten
  • Errichtung eines Vergnügungsparks, Sportanlagen, Pisten mit Schilift, Campingplätzen, Schiessanlagen, Yachthäfen, Freischwimmbaden, Rennpisten, Golfplätze, Friedhöfe, Stollen und Felsdächer
  • die Einrichtung von Zisternen
  • die Errichtung eines Funkgerätes oder eines Antennenmastes und der Windräder
  • die Errichtung von Wänden oder Zäunen
  • die Gestaltung von Parkflächen
  • die Durchführung erheblicher Änderunger an den oben genannten Einrichtungen

Im Detaljplan und in dem Plan der gruppierten Gebäude benötigt man eine Bewilligung für:

  • die Änderung der Farbe des Gebäudes, der Fassade und der zum Bedachen gehörigen Materialien oder für die wesentlichen Änderungen an der Gebäudebestimmung
  • die Aufstellung oder wesentliche Änderungen der Aushängeschilder oder der Beleuchtungsgeräte
  • die Errichtung, das Anbauen oder die Änderung eines Nebengebäudes für die Agrarindustrie, Wirtschaft oder für änliche Industrien

Für einstöckige oder zweistöckige Gebäude braucht man keine Baubewilligung um:

  • die Farbe, die Fassadematerialien oder die zum Bedachen gehörigen Materialien zu ändern, wenn der Charahter der Gebäude bzw. der Gebietes beibehalten wird
  • geschützte Innenhöfe auf zubauen mit Mauern oder Zaune bis 3.6 Meter von dem Wohngebäude, wo die Höhe höchstens 1.8 Meter beträgt. Man darf den Zaun nicht näher als 4.5 Meter von der öffentlichen Eigentumsgrenze aufbauen, sofern es keine schriftliche Bestätigung für eine nähere Platzierung seitens des betroffenen Viertels gibt
  • Schutzdächer ausser dem Innenhof, der Terrasse, des Eingangs oder des Balkons einzurichten. Diese dürfen nicht näher als 4.5 Meter von der öffentlichen Eigentumsgrenze aufgebaut werden, sofern es keine schriftliche Bestätigung für eine nähere Platzierung seitens des betroffenen Viertels gibt. Die gesamte Fläche für alle Schutzdächer auf dem Grundstück darf nicht 15 Quadtrat Meter überschreiten.
  • zusätzliche Gebäude („friggebod“) mit einer Fläche von höchstens 15 Quadrat Meter, in der unmittelbaren Nähe des Wohngebäudes zu bauen. Die Höhe des Daches darf nicht 3 Meter überschreiten und das Gebäude darf nicht näher als 4.5 Meter von der öffentlichen Eigentumsgrenze aufgebaut werden, sofern es keine schriftliche Bestätigung für eine nähere Platzierung gibt

Die einstöckigen oder zweistöckigen Gebäude, die sich ausser dem detaillierten Entwicklungsplan befinden und welche nicht Teil der gruppierten Wohnungen sind, brauchen keine Baubewilligung um:

  • kleine Anbauten einzurichten, wenn sich diese nicht näher als 4.5 Meter von der öffentlichen Eigentumsgrenze befinden
  • Zusätzliche Bauten in der unmittelbaren Nähe des Wohngebäudes aufzubauen, solange keine Mauer oder Zaune nicht näher als 4.5 Meter von der öffentlichen Eigentumsgrenze aufbauen, sofern es keine schriftliche Bestätigung für eine nähere Platzierung gibt

Sollten Sie nicht sicher sein, dass Ihre geplanten Aktionen eine Baubewilligung benötigen, dann melden Sie sich bei dem Planungs und Umweltbüro.

Üblicherweise, um eine Baubewilligung zu bekommen, braucht man die folgenden Dokumente:

  • das Anmeldungsformular für die Baubewilligung
  • Bauplan (Skala 1:400 oder 1:500)
  • Entwurfsmappe für neue Gebäude (für Gebäude innerhalb geplante Flächen)
  • Äusserliche Zeichnungen (Skala 1:100)
  • Stockwerksplan und unterteilten Zeichnungen (Skala 1:100)

Zusätzliche Dokumente können von dem verantwortlichen Beamter angefordert werden.

Gebühr

Die Gebühr ist auf Basis der von der Stadtverwaltung gesetzten Tarife berechnet. Die Höhe der Gebühr hängt von der Fläche der Gebäude und von der Komplexität des Falles ab.

Zeitdauer

Es reicht wenn Sie sich um eine Baubewilligung vor dem geplanten Start des Baues bewerben. Im Falle dass die Dokumente nicht komplett sind und zusätzliche Dokumente erforderlich sind, kann es länger dauern bis Sie die Baubewilligung bekommen. Haben Sie Fragen zur Baubewilligung, kontaktieren Sie die Bauvervaltung.

Infomaster -
På Svenska In English